/

 

 

Honorar



Als Steuerberater sind wir verpflichtet, nach der Ge­büh­ren­ver­ordnung für Steuerberater (StBVV) abzurechnen. Hierbei hat der Ge­setz­ge­ber jedoch bewusst eine gewisse Bandbreite an möglichen Gebühren zu­ge­las­sen, um so den individuellen Gegebenheiten jedes einzelnen Mandats gerecht werden zu können.

Steuerberatung ist eine lohnende Investition.

Es gibt aus unserer Sicht entscheidende Vorteile, die Sie aus dieser Investition ziehen können:

 

  • Sie sparen Zeit und Zeit ist Geld. Bedenken sie, wie viel Geld Sie in der Zeit verdienen können, wenn Sie sich nicht um die Steuern kümmern müssen.
  • Sie sparen Nerven. Wer möchte sich schon als steuerlicher Laie mit den Steuervorschriften und mit den Fi­nanz­be­hör­den auseinander setzen? Es wird den meisten schwer fallen, sämtliche steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.
  • Sie sparen Steuern. Unser Fach­wis­sen und unsere Erfahrung helfen Ihnen, die rechtlichen Rah­men­be­ding­ung­en für sie optimal zu nutzen.
  • Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten. Steuerberatungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Die Ab­zugs­fä­hig­keit wurde zum 01.01.2006 geringfügig eingeschränkt. Den größten Teil der Steu­er­be­rat­ungs­kos­ten können Sie jedoch weiterhin als Werbungskosten bzw. Be­triebs­aus­gaben absetzen.


STB Dienstleistungskatalog
STB-Dienstleistungskatalog.pdf (1.15MB)
STB Dienstleistungskatalog
STB-Dienstleistungskatalog.pdf (1.15MB)